Veranstaltung: | Grüne Jugend Landau Südpfalz |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | Moritz Haas (KV Landau) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.02.2020, 15:37 |
A2: Kostenlose Verhütung
Antragstext
Grüne Jugend Landau-Südpfalz für die Verhütung als ein Grundrecht
In Artikel 2 des Grundgesetzes sind das Recht auf die freie Entfaltung der
Persönlichkeit, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit festgeschrieben.
Daraus ergibt sich unserer Meinung nach auch ein Recht auf Verhütung. Alle
Menschen sollen sich vor Krankheiten schützen können und selbst entscheiden, ob
und wann sie Kinder bekommen möchten.
Auch die UN-Weltfrauenkonferenz schrieb schon 1995: „Reproduktive Gesundheit
bedeutet deshalb, dass Menschen ein befriedigendes und ungefährliches
Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die
freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie davon Gebrauch
machen. In diese letzte Bedingung eingeschlossen sind das Recht von Männern und
Frauen, informiert zu werden und Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen
und akzeptablen Familienplanungsmethoden ihrer Wahl sowie zu anderen Methoden
ihrer Wahl zur Regulierung der Fruchtbarkeit zu haben, die nicht gegen die
rechtlichen Bestimmungen verstoßen.“
Zwar ist die Situation in Deutschland was Verhütungsmittel angeht
vergleichsweise gut, dennoch gibt es auch hier noch Hürden. Diese hängen
hauptsächlich mit dem finanziellen Aspekt zusammen. Menschen mit geringem
Einkommen können nicht frei wählen, wie sie verhüten wollen, weil einige
Methoden schlicht zu teuer sind. Wenn diese Menschen dann zum Beispiel die
günstigeren „Pillen“-Präparate nicht vertragen oder aus anderen Gründen nicht
verwenden können oder wollen wird Verhütung schnell zu einem Luxus, den sie sich
kaum leisten können.
So kann es nicht weitergehen. Ein erster Schritt um Verhütungsmittel
erschwinglicher zu machen ist eine Senkung des Steuersatzes von 19% auf die für
Grundbedarf vorgesehenen 7%.
Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem Bescheid für
Sozialleistungen, wie z. B. ALG II, BAföG, BAB, Wohngeld oder andere Leistungen
oder mit einem Einkommensnachweis über ein geringes Einkommen kostenlos
Verhütungsmittel bekommen zu können. Das könnte zum Beispiel gewährleistet
werden durch eine staatliche Stelle, die prüft ob diese Voraussetzungen
bestehen, und dann eine Bescheinigung über die Kostenübernahme ausstellt.
Apotheken und Praxen rechnen dann direkt mit dieser staatlichen Stelle ab.
Wichtig ist hierbei: nicht nur hormonelle Verhütungsmittel, sondern auch
Barrieremethoden (Diaphragma, Kondom, Dental Dam usw.) müssen übernommen werden,
damit die Wahlfreiheit gewahrt wird, die Verantwortung der
Schwangerschaftsverhütung nicht einseitig auf die Frau* abgewälzt wird und nicht
zuletzt auch, damit nicht nur Schwangerschaften, sondern auch Krankheiten
verhütet werden können.
Begründung
Erster Entwurf.